Sicher ist auch in der Bio-Landwirtschaft und im Bio-Handel nicht alles perfekt, aber es gibt gute Gründe, sich für Bio zu entscheiden.
Der Einsatz von Gentechnik ist mit den Prinzipien des Ökolandbaus nicht vereinbar ist. Die Öko-Basisverodnung verbietet die Verwendung von GVO (gentechnisch veränderten Organismen).
Laut EU-Öko-Verordnung dürfen GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse nicht als Lebensmittel, Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoff, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismus oder Tier in der ökologischen / biologischen Produktion eingesetzt werden.
Im Rahmen der “Ohne Gentechnik”-Kennzeichnung gelten strengere Anforderungen.
Die EU-Öko-Verordnung als Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft legt fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert, nach Europa importiert und gekennzeichnet werden.
Wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin. Ob die EU-Regeln für die Herstellung und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln eingehalten werden, wird vom Acker bis zur Ladentheke von einem staatlich überwachten Kontrollsystem überprüft.